Rotlichtmessung mit Induktionsschleifen

Bei Messystemen mit Induktionsschleifen wird nicht die tatsächliche Rotzeit gemessen, sondern der Zeitpunkt des Auslösens der Induktionsschleife. Diese liegt immer nach der Haltelinie, so dass immer eine Rückrechnung auf die tatsächliche Rotlichtzeit erfolgen muss. Unterschiede bei den eingesetzten Systemen gibt es bei den Einbauvorschriften der Induktionsschleifen, deren geometrische Lage und die Art der Rückrechnung auf die tatsächliche Rotlichtzeit.

TraffiPhot III

Beim TraffiPhot III Messgerät der Firma Jenoptik handelt es sich um klassische Rotlichtüberwachungsanlagen (Starenkasten). Hier sind für jede Fahrspur nach der Haltelinie je eine Induktionsschleife verbaut. Beim Umschalten der Lichtzeichenanlage auf Rotlicht werden diese aktiviert. Überfährt ein Fahrzeug die Induktionsschleife bei Rotlicht, wird ein Messfoto ausgelöst. Der Status der Lichtzeichenanlage sowie die Induktionsschleife, welche aktiviert worden ist, wird vom Messgerät erfasst und in das Beweisbild eingeblendet.  Auf der Fahrspur ist in einen definierten abstand eine zweite Induktionsschleife verbaut. Zur Dokumentation, dass das gemessene Fahrzeug weiter in den Kreuzungsbereich hineingefahren ist, wird ein zweites Messfoto ausgelöst, wenn das Fahrzeug die Induktionsschleife erreicht.

Gültigkeitskriterien

Eine Messung ist gültig, wenn das gemessene Fahrzeug zweifelsfrei sich zum Fotozeitpunkt auf der Induktionsschleife der entsprechenden Fahrspur befindet. Es dürfen sich keine weiteren Fahrzeuge auf der Induktionsschleife befinden. Die Gelblichtzeit ausreichend lang gewesen sein. Der Status der Lichtzeichenanlage muss aus dem Messfoto hervorgehen. Es muss erkennbar sein, dass sich das Fahrzeug weiter in den geschützten Ampelbereich hinein bewegt hat.

Auswertemöglichkeiten

Anhand des Ampelphasenplans ist zunächst die korrekte Schaltreihenfolge der Ampelanlage zu überprüfen. Bei der Rückrechnung der tatsächlichen Rotzeit ist es wichtig zu betrachten, ob von einer konstanten Geschwindigkeit ausgegangen werden kann. Bei der Annahme einer beschleunigten oder abbremsenden Fahrtbewegung, wie sie bei Ampelphasen kurz vor dem Umschalten vorkommen, ergeben sich andere Rotzeiten. Abhängig vom eingesetzten Leuchtmittel der Lichtzeichenanlage sind verschiedene Abzüge in der Rotzeit zu Gunsten des Betroffenen vorzunehmen.

Fehlermöglichkeiten


Formal
  • Das Messgerät muss gültig geeicht sein.

  • Die Induktionsschleifen müssen korrekt verbaut worden sein.

  • Die Lage der Haltelinie muss eindeutig sein.

  • Der Status der Lichtzeichenanlage muss aus dem Beweisbild zweifelsfrei hervorgehen.

  • Die Rückrechnung der tatsächlichen Rotlichtzeit muss gemäß den Vorgaben erfolgen.

Technisch

Damit ein Rotlichtverstoß geahndet werden kann, muss die eingestellte Gelblichtzeit den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Bei zu kurzen Gelblichtzeiten ist ein rechtzeitiges Anhalten vor der Haltelinie sonst nicht möglich. Der Abzug bei der Rotlichtzeit durch die verwendeten Leuchtmittel der Lichtzeichenanlage muss korrekt vorgenommen werden. Bei Glühbirnen ist diese größer als bei LED. Bei der amtlichen Rückrechnungen der Rotlichtzeit werden häufig keine beschleunigten Fahrtbewegungen berücksichtigt.