Bei der Rotlichtüberwachung werden meistens fest in der Fahrbahn verbaute Induktionsschleifen verwendet. Das Messgerät ist mit der Ampelschaltung gekoppelt. Beim Umschalten der Lichtzeichenanlage auf Rotlicht werden die Schleifen aktiviert. Ein Fahrzeug löst die Schleife beim Überfahren aus und ein Messfoto wird gefertigt in dem auch die aktuelle Rotlichtzeit eingeblendet ist. Zur Dokumentation, ob sich das Fahrzeug weiter in den Kreuzungsbereich hinein bewegt hat, wird ein zweites Messfoto gefertigt. Die Auslösung des zweiten Messfotos erfolgt, wenn eine zweite in der Fahrbahn verbaute Induktionsschleife erreicht wird.
Eine neuere Variante der Rotlichtüberwachung erfolgt mit Lasermesssystemen. Hierzu werden die bei Geschwindigkeitsmessungen eingesetzten PoliScan Messgeräte verwendet. Auch hier ist das Messgerät mit der Lichtzeichenanlage gekoppelt. Ein ankommendes Fahrzeug wird erfasst und innerhalb des Messbereiches verfolgt. Erreicht dieses die Haltelinie nach Umschalten der Lichtzeichenanlage auf Rotlicht, erfolgt eine Fotoauslösung. Hierbei erfolgt eine Ermittlung der tatsächlichen Rotzeit automatisch.
Bei Messystemen mit Induktionsschleifen wird nicht die tatsächliche Rotzeit gemessen, sondern der Zeitpunkt des Auslösens der Induktionsschleife. Diese liegt immer nach der Haltelinie, so dass immer eine Rückrechnung auf die tatsächliche Rotlichtzeit erfolgen muss. Unterschiede bei den eingesetzten Systemen gibt es bei den Einbauvorschriften der Induktionsschleifen, deren geometrische Lage und die Art der Rückrechnung auf die tatsächliche Rotlichtzeit.
Beim TraffiPhot III Messgerät der Firma Jenoptik handelt es sich um klassische Rotlichtüberwachungsanlagen (Starenkasten). Hier sind für jede Fahrspur nach der Haltelinie je eine Induktionsschleife verbaut. Beim Umschalten der Lichtzeichenanlage auf Rotlicht werden diese aktiviert. Überfährt ein Fahrzeug die Induktionsschleife bei Rotlicht, wird ein Messfoto ausgelöst. Der Status der Lichtzeichenanlage sowie die Induktionsschleife, welche aktiviert worden ist, wird vom Messgerät erfasst und in das Beweisbild eingeblendet. Auf der Fahrspur ist in einen definierten abstand eine zweite Induktionsschleife verbaut. Zur Dokumentation, dass das gemessene Fahrzeug weiter in den Kreuzungsbereich hineingefahren ist, wird ein zweites Messfoto ausgelöst, wenn das Fahrzeug die Induktionsschleife erreicht.
Eine Messung ist gültig, wenn das gemessene Fahrzeug zweifelsfrei sich zum Fotozeitpunkt auf der Induktionsschleife der entsprechenden Fahrspur befindet. Es dürfen sich keine weiteren Fahrzeuge auf der Induktionsschleife befinden. Die Gelblichtzeit ausreichend lang gewesen sein. Der Status der Lichtzeichenanlage muss aus dem Messfoto hervorgehen. Es muss erkennbar sein, dass sich das Fahrzeug weiter in den geschützten Ampelbereich hinein bewegt hat.
Anhand des Ampelphasenplans ist zunächst die korrekte Schaltreihenfolge der Ampelanlage zu überprüfen. Bei der Rückrechnung der tatsächlichen Rotzeit ist es wichtig zu betrachten, ob von einer konstanten Geschwindigkeit ausgegangen werden kann. Bei der Annahme einer beschleunigten oder abbremsenden Fahrtbewegung, wie sie bei Ampelphasen kurz vor dem Umschalten vorkommen, ergeben sich andere Rotzeiten. Abhängig vom eingesetzten Leuchtmittel der Lichtzeichenanlage sind verschiedene Abzüge in der Rotzeit zu Gunsten des Betroffenen vorzunehmen.
Das Messgerät muss gültig geeicht sein.
Die Induktionsschleifen müssen korrekt verbaut worden sein.
Die Lage der Haltelinie muss eindeutig sein.
Der Status der Lichtzeichenanlage muss aus dem Beweisbild zweifelsfrei hervorgehen.
Die Rückrechnung der tatsächlichen Rotlichtzeit muss gemäß den Vorgaben erfolgen.
Damit ein Rotlichtverstoß geahndet werden kann, muss die eingestellte Gelblichtzeit den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Bei zu kurzen Gelblichtzeiten ist ein rechtzeitiges Anhalten vor der Haltelinie sonst nicht möglich. Der Abzug bei der Rotlichtzeit durch die verwendeten Leuchtmittel der Lichtzeichenanlage muss korrekt vorgenommen werden. Bei Glühbirnen ist diese größer als bei LED. Bei der amtlichen Rückrechnungen der Rotlichtzeit werden häufig keine beschleunigten Fahrtbewegungen berücksichtigt.