In Deutschland werden eine Vielzahl von Messgeräten zur Überwachung des Verkehrs eingesetzt, denen unterschiedliche Messprinzipien zugrunde liegen. Die Einteilung der Messgeräte erfolgt dabei nach der Verwendungsart sowie dem physikalischen Prinzip, das zum Einsatz kommt.
Bei der Verwendungsart gilt es zu unterscheiden, ob ein Messgerät im stationären oder mobilen Betrieb verwendet wird. Als Besonderheit gilt hierbei, dass manche Messgeräte sowohl im mobilen als auch im stationären Betrieb eingesetzt werden können.
Je nach dem eingesetzten physikalischen Prinzip kann die Aufstellung des Messgerätes Eingriffe in die Fahrbahn (invasives Messverfahren) oder keine Eingriffe erfordern (nicht-Invasiv).
Die Messgeräte lassen sich nach den zugrunde liegenden physikalischen Prinzipien in unterschiedliche Kategorien unterteilen.
Bei Lasermessgeräten wird ein Laserstrahl ausgesendet, an einem Objekt reflektiert und der reflektierte Laserstrahl vom Messgerät detektiert. Aus der Laufzeit des Lichtpulses wird die Entfernung des gemessenen Objektes bestimmt. Das Prinzip wird als Laufzeitmessung bezeichnet. Um die Geschwindigkeit eines Objektes zu ermitteln, werden mehrere solcher Laufzeitmessungen durchgeführt. Aus der festgestellten Änderung der Distanz sowie der verstrichenen Zeit, kann die Geschwindigkeit des angemessenen Objektes bestimmt werden.
Abhängig davon, wie die aufgezeichneten Daten verwendet werden, kann auf mehreren Arten die Geschwindigkeit ermittelt werden. Bei älteren Handlasermessgeräten wird eine kurze Anzahl von Laserpulsen ausgesendet und empfangen. Aus der festgestellten Änderung der Entfernung und der Zeitdauer wird die gefahrene Geschwindigkeit berechnet.
Modernere Messverfahren arbeiten nach dem LIDAR (Light Detection and Ranging) Prinzip. Dabei sendet das Messgerät einen „Teppich“ aus Laserstrahlen aus und bildet aus den detektierten Punkten ein Abbild der Umgebung. Dieser Vorgang wird ständig wiederholt, so dass bewegende Objekte erfasst und kategorisiert werden können. Anhand der festgestellten Bewegung der einzelnen Objekte wird die Geschwindigkeit ermittelt.
Bei den PoliScan Messgeräten handelt es sich um eine Familie von Messgeräten, die alle nach denselben Messprinzip der Laserlaufzeitmessung arbeiten. Die Kürzel M1, M1 HP, F1, F1 HP beschreiben dabei nur das Einsatzgebietes sowie die Hardwareausstattung des Messgerätes. Das PoliScan FM1 ist eine Weiterentwicklung, welche dasselbe Messprinzip verwendet.
Die Messgeräte können im mobilen Betrieb, auf einem Stativ, in einem Fahrzeug, in eine Messcontainer oder in einem Trailer (sogenannter Enforcement-Trailer) eingesetzt werden. Im stationären Betrieb können mehrere Messgeräte in einer Säule oder einer Kabine betrieben werden.
Dabei wird ein Laserstrahl über einen rotierenden Spiegel gelenkt, so dass ein engmaschiges Netz aus ausgesendeten Laserstrahlen entsteht.
Die Messsensorik realisiert eine Fahrbahnüberwachung über mehrere Spuren, so dass auf mehreren Spuren gemessen werden kann. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mithilfe einer von zwei digitalen Kameras zu schnell fahrenden Fahrzeugen fotografiert.
Für jedes Fahrzeug, dass sich innerhalb des Laserteppichs bewegt, wird anhand von Softwarealgorythmen ein Modellobjekt gebildet. Dieses Modelobjekt ist es, was verfolgt wird und aus welchen die Geschwindigkeit gebildet wird. Das Messgerät ist mehrzielfähig. Das bedeutet, es können mehrere Fahrzeuge, die sich innerhalb des Messbereiches bewegen, gleichzeitig verfolgt und gemessen werden.
Für die Bewertung einer Messung soll laut Hersteller der Auswerterahmen herangezogen werden. Dieser markiert den vorausberechneten Bereich, in dem sich das gemessene Fahrzeug befinden muss. Der Rahmen dient nur der Zuordnung des Messwertes zum gemessenen Fahrzeug. Wenn sich nur Teile des gemessenen Fahrzeuges innerhalb des Messrahmens befinden und sich die Unterkante des Rahmens unterhalb der Aufstandspunkte der Vorderräder befindet, so ist die Messung als gültig zu betrachten. Das Messgerät ist zudem in der Lage PKW von größeren Fahrzeugen wie LKW zu unterscheiden. Auch kann spurselektiv über mehrere Spuren gemessen werden.
PoliScan Messgeräte speichern jede Messung in einer eigenen verschlüsselten Falldatei (TUFF-Datei) ab. Die Falldatei lässt sich mit einen Softwaretoken entschlüsseln und enthält neben dem Messbild eine Reihe von weiteren Daten, die in einem lesbaren XML-Format gespeichert werden können. Unter anderem lassen sich der XML-Datei die Positionsdaten der ersten Erfassung, der ersten Messung, der letzten Messung, der letzten Erfassung sowie der Fotoposition entnehmen. Abhängig von der eingesetzten Softwareversion (4.4.5 bei PoliScan FM1, 3.2.4 und 3.7.4 bei PoliScan M1 und PoliScan M1 HP) enthalten die Positionsdaten zudem noch konkrete Zeitangaben, aus denen eine Plausibilitätsprüfung der gefahrenen Geschwindigkeit erfolgen kann.
Anhand des sogenannten SMEAR Effektes soll nach Herstellerangaben eine Überprüfung der gefahrenen Geschwindigkeit unabhängig von dem angezeigten Messwert oder der Positionsdaten möglich sein. Der SMEAR Effekt tritt bei den verwendeten CCD-Kameras auf und führt auf dem Messbild zu sichtbaren Lichtlinien, die von Lichtquellen ausgehen (beispielsweise der Scheinwerfer). Bei ruhenden Objekten verlaufen die SMEAR Linien vertikal. Bei Objekten in Bewegung liegen die SMEAR Linien Geschwindigkeitsabhängig schräg. Aus dem Schrägungswinkel lassen sich Rückschlüsse auf die gefahrene Geschwindigkeit ziehen.
Die Zuordnung eines Messwertes kann anhand einer photogrammetrischen Auswertung der Fahrzeuglage im Bezug zur Auswertehilfe überprüft werden. Dadurch kann die erwartete Fotoposition des Fahrzeuges mit der tatsächlichen Fotoposition verglichen und Abweichungen festgestellt werden.
PoliScan Messgeräte gelten als standardisiertes Messverfahren. Für die Durchführung einer Messung im Sinne des standardisierten Messverfahrens müssen jedoch alle Vorgaben der Bauartzulassung/Baumusterprüfbescheinigung sowie der gültigen Gebrauchsanweisung eingehalten werden. Dazu gehören zwingend:
Das Messgerät muss über eine gültige Eichung verfügen.
Das Messprotokoll muss alle vorgegebenen Angaben erhalten.
Das Messpersonal muss auf entsprechendes Messgerät geschult sein.
Die Einrichtung des Messgerätes muss gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung erfolgt sein.
Das Messbild muss allen Auswertekriterien der Gebrauchsanweisung erfüllen.
Weitere formale Vorgaben gehören nicht zwingend zum standardisierten Messverfahren, werden aber zum Nachweis einer korrekten Messung herangezogen. Dazu gehören:
Die Lebensakte weist eine regelmäßige Wartung und Eichung ohne Eingriffe in eichamtlich gesicherte Bereiche innerhalb des Eichzeitraumes auf.
Das Messgerät wurde im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens zugelassen und es liegen die entsprechende Konformitätserklärung sowie die Konformitätsbescheinigung vor.
Bei PoliScan Messgeräten ist die Einhaltung der korrekten Rahmenlage maßgeblich. Bei mehreren nebeneinander fahrenden Fahrzeugen ist zu prüfen, ob sich nur Teile des gemessenen Fahrzeuges innerhalb des Rahmens befinden. Anhand der Zeit und Positionsdaten kann die Plausibilität der gefahrenen Geschwindigkeit innerhalb des Messbereiches geprüft werden.
Für die korrekte Zuordnung des Messwertes zum gemessenen Fahrzeug sind die korrekte Aufstellung sowie die korrekte Einrichtung des Messgerätes zu beachten. Die Parameter hierzu sind die Aufstellhöhe des Messgerätes, der seitliche Abstand zum Fahrbahnrand und die verwendeten Objektive. Die Anzeige des Auswerterahmens lässt sich durch eine Fehleingabe der verwendeten Parameter verfälschen. So können gemäß den Auswertevorgaben des Herstellers korrekt erscheinende Messungen falsch sein.
Die Höhe der Rahmenlage ist abhängig von der eingestellten Höhe des Sensors. Wird dem Messgerät eine falsche Höhe eingegeben, so erscheint auf jedem Messbild der Auswerterahmen verschoben. Bei der Wahl eines falschen Objektivs wird der Auswerterahmen ungewöhnlich breit oder schmal im Messbild angezeigt. Anhand der Messdaten können diese Angaben unabhängig von den Angaben im Messprotokoll geprüft werden.
Handlasermessgeräte arbeiten nach dem Prinzip der Laserlaufzeitmessung. Mithilfe einer Zieloptik wird das zu messende Fahrzeug anvisiert. Dabei sollten gut reflektierende Flächen wie das Kennzeichen gewählt werden. Beim Starten der Messung werden mindestens zwei Laserpulse ausgesendet. Beide Laserpulse bestimmen die Entfernung des Messgerätes zum gemessenen Fahrzeug. Aus der Differenz der Entfernung sowie der verstrichenen Zeit zwischen den beiden Laserpulsen wird vom Messgerät die Geschwindigkeit berechnet und auf einen Außendisplay angezeigt. Eine Fotodokumentation der Messung erfolgt nicht.
Gültig ist ein Messergebnis, wenn es sich den zu messenden Fahrzeug eindeutig zuordnen lässt. Die Messgeräte sind für Messungen bis zu einer bestimmten Entfernung zugelassen. Mit zunehmender Entfernung vergrößert sich der Laserstrahl. Es muss sichergestellt werden, dass keine weiteren Fahrzeuge vom Laserstrahl erfasst worden sind, die das Messergebnis beeinflusst haben. Vor Messbeginn müssen vom Messbeamten eine Reihe von Tests durchgeführt und erfolgreich bestanden werden. Dazu gehören der Visiertest, der Nulltest und der Displaytest. Die für die Testdurchführung verwendeten Objekte müssen geeignet sein.
Messungen mit Handlasermessgeräten fertigen keine Dokumentation an. Die Auswertung erfolgt anhand der Angaben im Messprotokoll und den örtlichen Gegebenheiten.
Das Messgerät muss über eine gültige Eichung verfügen.
Das Messprotokoll muss alle notwendigen Angaben zum Messplatz und der Messdurchführung enthalten.
Die Verkehrssituation bei der konkreten Messung muss eindeutig beschrieben sein.
Der Messbereich ist einzuhalten.
Das Messpersonal muss auf entsprechendes Messgerät geschult sein.
Die Tests vor Messbeginn müssen gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung erfolgt sein.
Technisch ist zu prüfen, ob der Visiertest erfolgreich durchgeführt worden ist. Hierzu muss sich das anvisierte Objekt zur Durchführung des Visiertest eignen, da ansonsten eine korrekte Durchführung des Visiertest nicht möglich ist. Bei einem verstellten Visier kann das Anvisieren eines Fahrzeuges nicht korrekt erfolgen und das falsche Fahrzeug kann gemessen worden sein. Beim Messen muss die Fahrzeugmitte anvisiert werden und das Messgerät darf während der Messung nicht geschwenkt werden. Bei neben oder hintereinanderfahrenden Fahrzeugen ist auf die Messentfernung zu achten. Bei hohen Entfernungen ist der Laserdurchmesser größer als die Fahrzeugfront.
Bei Radarmessgeräten wird eine hochfrequente elektromagnetische Welle erzeugt, die über eine Schlitzantenne gebündelt und ausgestrahlt wird. Gegenstände, die sich im Strahlungsfeld der Antenne befinden, reflektieren einen Teil der ausgesendeten Strahlen. Die Reflexionen werden von der Antenne empfangen. Sich bewegende Gegenstände innerhalb des Strahlungsfeldes führen zu einer Frequenzänderung der ausgesendeten Strahlen, welche abhängig zur Bewegungsgeschwindigkeit ist. Dieser Effekt wird als Dopplereffekt bezeichnet. Aus der Frequenzänderung zwischen gesendetem und reflektiertem Signal wird die Geschwindigkeit berechnet.
Die Messgeräte TraffiPax SpeedoPhot und Multanova 6 F ähneln sich in der Einrichtung und der Handhabung. Beide Messgeräte können mobil auf einem Stativ, in einen Messcontainer oder in einem Fahrzeug eingesetzt werden. Bei einen Fahrzeugeinbau können bis zu 2 Messgeräte eingesetzt werden um 2 Fahrtrichtungen gleichzeitig zu messen. Unabhängig von der Betriebsart muss das Messgerät immer Fahrbahnparallel aufgestellt werden. Das zu messende Fahrzeug durchfährt den Messbereich und reflektiert dabei einen Teil der ausgesendeten Strahlung. Abhängig von der Phasenverschiebung sowie des Aussendewinkels berechnet das Messgerät die gefahrene Geschwindigkeit. Der Aussendewinkel ist dabei im Messgerät fest hinterlegt und wird als Basis für die Berechnung verwendet. Eine falsche Aufstellung des Messgerätes wirkt sich unmittelbar auf die gemessene Geschwindigkeit aus. Die Stärke der ausgesendeten Strahlung definiert die Entfernung bzw. die Anzahl der Fahrspuren, die gleichzeitig erfasst werden können. Die Reichweiteneinstellung kann am Messgerät vorgenommen werden.
Ein Messwert ist einem Fahrzeug zuzuordnen, wenn es sich in einem bestimmten Bildbereich im Messbild befindet. Es dürfen sich keine weiteren Fahrzeuge oder Teile von anderen Fahrzeugen in gleicher Fahrtrichtung innerhalb dieses Bildausschnittes befinden. Der gültige Bildausschnitt ist abhängig von der Messrichtung (links- oder rechtsmessung, ankommender oder abfließender Verkehr) sowie der Objektivbrennweite.
Radarstrahlen werden von metallischen Oberflächen reflektiert. Bei ungünstigen Konstellationen oder einen ungeeigneten Messplatz kann es vorkommen, dass ein Messwert einem falschen Fahrzeug zugeordnet wird. Um dies zu verhindern ist für die Durchführung von Messungen mit diesen Radarmessgeräten ein aufmerksamer Messbetrieb vorgeschrieben. Der Messbeamte muss jede Messung beobachten und auf das Auftreten von möglichen Knickstrahlreflexionen achten. Messungen, bei denen Knickstrahlreflexion aufgetreten ist dürfen nicht verwertet werden. Messungen, bei denen kein nachweisbarer aufmerksamer Messbetrieb vorgenommen worden ist, dürfen ebenfalls nicht verwertet werden.
Weiterhin dürfen Messungen in Kurven, die einen gewissen Radius überschreiten, nicht durchgeführt werden. Dies ist vor Aufnahme des Messbetriebes durch den Messbeamten sicher zu stellen.
Das Messbild der Messung lässt sich anhand einer photogrammetrischen Überprüfung auswerten. Dabei kann festgestellt werden, ob das Messgerät fahrbahnparallel aufgestellt und der erforderliche Messwinkel eingehalten wurde. Weiterhin lässt sich überprüfen, ob sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Messung in einer Schrägfahrt befand. Eine Schrägfahrt wirkt sich auf den Messwinkel und damit auch auf das Messergebnis aus. Anhand der Lage des Fahrzeugs auf dem Bild, der Messreihe sowie der Umgebung kann festgestellt werden, ob eine Knickstrahlreflexion aufgetreten ist.
Das Messgerät muss über eine gültige Eichung verfügen.
Das Messprotokoll muss Angaben zur Aufstellung und korrekten Ausrichtung enthalten.
Das Messpersonal muss auf entsprechendes Messgerät geschult sein.
Die Einrichtung des Messgerätes muss gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung erfolgt sein.
Die Messstelle darf nicht geeignet sein, um Knickstrahlreflexionen auszulösen.
Das Messbild muss allen Auswertekriterien der Gebrauchsanweisung erfüllen.
Bei Radarmessungen ist die fahrbahnparallele Aufstellung des Messgerätes maßgeblich. Die Parallelität muss bei der Einrichtung mittels eines Peilstabes oder den Abstand der Fahrzeugräder zum Fahrbahnrand erfolgen. Eine unpräzise Ausrichtung führt zwangsläufig zu einer falsch gemessenen Geschwindigkeit. Großflächige metallische Objekte im wirksamen Radarbereich führen dazu, dass ein Teil der Radarstrahlen umgelenkt wird und die Geschwindigkeit eines anderen Fahrzeuges erfasst wird. Der Messgerätebediener muss jede Messung aufmerksam beobachten und bei Verdacht von Knickstrahlreflexionen einen Vermerk machen. Solche Messungen dürfen nicht verwendet werden. Eine Schrägfahrt des Fahrzeuges kann zu einer falsch gemessenen Geschwindigkeit führen. Bei der Wahl des Messtandortes ist darauf zu achten, dass auf einer geraden gemessen wird. Aus dem Messbild geht nicht immer zweifelsfrei hervor, ob die Messstrecke die zulässige Krümmung übersteigt.
Bei den Messgeräten mit piezoelektrischen Sensoren handelt es sich um Messgeräte, die eine Geschwindigkeit anhand von in der Fahrbahn eingelassenen, druckempfindlichen Sensoren (sog. Piezosensoren) ermitteln.
Die Messanlagen arbeiten nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung. Das bedeutet, es wird die Zeit gemessen, die das Fahrzeug braucht um eine bestimmte vorher definierte Strecke zurückzulegen. Mit der Weg-Zeit-Formel wird daraus die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. In allen Fällen sind in der Fahrbahn parallel zur Querrichtung Sensoren eingelassen. Die eingelassenen Sensoren sind kabelförmig und werden mit einer speziellen Vergussmaße umgeben.
Bei Überfahren eines der Sensoren wird ein elektrisches Signal ausgelöst. Fährt das Fahrzeug weiter in Fahrtrichtung, wird der zweite und im Anschluss der dritte Sensor überfahren. Durch den unterschiedlichen Zeitpunkt des Überfahrens der Sensoren, werden drei Signale zu drei unterschiedlichen Zeitpunkten erzeugt. Übersteigt die festgestellte Geschwindigkeit den eingestellten Grenzwert, wird ein Messfoto gefertigt.
Die Fotoauslösung erfolgt dabei unmittelbar nach dem Überfahren des letzten Sensors und zeigt das gemessene Fahrzeug auf der Fahrspur.
Bei den Messgeräten TraffiPhot S und TraffiStar S 330 handelt es sich um Messgeräte, die Piezosensoren verwenden.
Bei Überfahren eines der Sensoren wird ein elektrisches Signal ausgelöst. Fährt das Fahrzeug weiter in Fahrtrichtung, wird der zweite und im Anschluss der dritte Sensor überfahren. Durch den unterschiedlichen Zeitpunkt des Überfahrens der Sensoren, werden demnach drei Signale zu drei unterschiedlichen Zeitpunkten erzeugt.
Die Fotoauslösung erfolgt unmittelbar nach dem Überfahren des letzten Sensors. Beim nacheinander Überfahren der drei Sensoren werden insgesamt 3 Geschwindigkeitswerte ermittelt. Zeigen die Geschwindigkeiten keine signifikanten Abweichungen, wird der niedrigste gemessene Wert im Beweisbild eingeblendet.
Ein Messwert ist einem Fahrzeug zuzuordnen, wenn sich das gemessene Fahrzeug unmittelbar nach dem letzten Sensor befindet. Es dürfen sich keine weiteren Fahrzeuge auf den Sensoren befinden und es muss hervorgehen, dass das gemessene Fahrzeug alle drei Sensoren überfahren hat. Die Markierung der Sensoren muss auf dem Messbild sichtbar sein und das Fahrzeug muss mit den Vorderrädern den letzten Sensor überfahren haben.
Das Fahrzeug legt zwischen den überfahren des letzten Sensors und dem Auslösen des Messfoto eine Distanz zurück. Die zurückgelegte Distanz ist abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit sowie der Fotoauslöseverzögerung der Kamera. Abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit und einer nachträglich ermittelten Fotoauslöseverzögerung lässt sich prüfen, ob sich das Fahrzeug in einer plausiblen Fotoposition befindet. Festgestellte Abweichungen sind ein Indiz für eine falsch gemessene Geschwindigkeit.
Die Sensoren müssen in einem bestimmten Abstand zueinander parallel angeordnet sein und der letzte Sensor muss über eine entsprechende Gut sichtbare Markierung verfügen.
Der Zustand des Fahrbahnbelag und die in der Fahrbahn eingelassenen Sensoren muss einwandfrei sein.
Das Messgerät und der Messplatz müssen über eine gültige Eichung verfügen.
Die Sensoren müssen regelmäßig gewartet werden. Die Wartung ist nachzuweisen.
Das Messpersonal muss entsprechend eingewiesen worden sein.
Der Zustand der Fahrbahn und der Verkehrszeichen muss regelmäßig kontrolliert werden.
Starke Vibrationen können zum frühzeitigen Auslösen der Sensoren und zu Fehlmessungen führen. Risse in der Vergußmasse der Sensoren sind nicht zulässig, da eintretendes Wasser die Sensoren beschädigen kann. Das Fahrzeug kann sich abhängig von der vorhanden Kameraauslöseverzögerung in einer unplausiblen Position befinden. Befindet sich das Fahrzeug näher am letzten Sensor als zu erwarten ist, wurde die Geschwindigkeit zu hoch gemessen.
Beim Einseitensensor handelt es um eine Weiterentwicklung älterer Lichtschrankenmessverfahren. Im Unterschied zu einer Lichtschranke, nehmen die Sensoren Änderungen in der Lichtintensität wahr und stellen den Verlauf der Änderung als Funktion der Zeit dar. Durchfährt ein Fahrzeug den Sensorbereich, so wird die Veränderung der daraus resultierenden Helligkeit festgestellt. Bei Einseitensensoren werden drei auf derselben Höhe angeordneten Sensoren verwendet, welche parallel ausgerichtet sind und sich in einem festen Abstand zueinander befinden. Durchfährt das Fahrzeug den Messbereich, registriert der erste Sensor die Helligkeitsänderung. Wird der zweite Sensor durchfahren und die Helligkeitsänderung dort registriert, so wird der zeitliche Versatz der beiden Signale ermittelt. Aus dem zeitlichen Versatz und dem festgelegten Abstand der beiden Sensoren wird die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt. Der Vorgang wird zwischen den ersten und zweiten, den zweiten und dritten und dem ersten und dritten Sensorpaar wiederholt. Weichen die festgestellten Geschwindigkeiten nicht ab, so wird die ermittelte Geschwindigkeit in das Beweisfoto übertragen.
Die Einseitensensoren der Firma ESO nehmen Helligkeitsunterschiede von Fahrzeugen, die den Messbereich passieren, wahr. Anhand einer Korrelationsanalyse der aufgenommenen Signale wird die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt. Die Fotoauslösung erfolgt an einer zuvor fest definierten Fotolinie. Mithilfe der Sensoren wird auch der Abstand des Fahrzeuges zum Messgerät festgestellt. Das Messgerät kann über mehrere Spuren messen. Einzelne Spuren können bei der Einrichtung auch ausgeblendet werden. Aufgrund der kurzen Messbasis sind auch Messungen in Kurven möglich. Es können mehrere Kameras verwendet werden, so dass auch die Messung von Motorradkennzeichen möglich ist.
Die Zuordnung des Messwertes zum gemessenen Fahrzeug erfolgt anhand des Abstandes zum Messgerät, der Durchfahrtsrichtung sowie der Lage zur Fotolinie. Das gemessene Fahrzeug, dem der Messwert zugeordnet werden soll, muss sich mit der Fahrzeugfront in Höhe der Fotolinie befinden. Bei mehreren Fahrzeugen auf dem Messbild lässt sich so die Zuordnung des Messwertes zum gemessenen Fahrzeug feststellen. Damit die Messung korrekt durchgeführt worden ist, muss die Fahrbahnneigung mit der zugehörigen Wasserwage auf den Sensorkopf übertragen werden. Sofern die Sensorneigung in Längsrichtung abweicht, werden falsche Geschwindigkeiten gemessen.
Aus dem Messbild und der Fotoliniendokumentation muss ersichtlich sein, dass sich das Fahrzeug in Höhe der Fotolinie befindet. Aus der Entfernungsangabe zum Messgerät muss sich ergeben, dass das Fahrzeug in der korrekten Entfernung gemessen worden ist. Die Angaben des Messprotokolls müssen mit den örtlichen Gegebenheiten übereinstimmen. Die Fotoliniendokumentation muss gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung erfolgen. Das bedeutet, die Querlinie zur Fahrbahn, welche die Fotolinie darstellt, muss eindeutig sein.
Das ESO 3.0 Messgerät speichert Rohmessdaten der Messung ab. Anhand der Rohmessdaten lässt sich das aufgenommene Helligkeitsprofil mit den Konturen des gemessenen Fahrzeuges vergleichen und feststellen, ob dieses die Messung ausgelöst hat. Zudem lässt sich die gefahrene Geschwindigkeit anhand der Rohmessdaten zweifellos überprüfen.
Das Messgerät muss gültig geeicht sein.
Das Messprotokoll muss alle notwendigen Angaben erhalten (z.B. Spurbreiten, Messrichtungen).
Das Messpersonal muss auf das Messgerät geschult sein.
Die Einrichtung des Messgerätes muss gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung erfolgt sein. Die Neigung des Messgerätes muss der Neigung der Fahrbahn angeglichen werden.
Aus der Fotoliniendokumentation muss die Lage der Fotolinie hervorgehen.
Die Neigung des Sensorkopfes kann falsch übertragen worden sein. Dadurch wird die Geschwindigkeit systematisch falsch gemessen. Das Messgerät misst auf optischer Basis. Lichteinflüsse wie LED-Scheinwerfer und vorrauseilende Schatten können das Messergebnis beeinflussen. Bei der Erfassung der rotierenden Räder können falsche Geschwindigkeiten gemessen werden.
Bei Videomessverfahren wird anhand einer in einem Messfahrzeug verbauten Videoanlage ein Geschwindigkeit- oder Abstandsverstoß dokumentiert. Das Messfahrzeug verfügt über eine geeichte Weg- und Zeitsensor. Der Wegsensor nimmt die zurückgelegte Strecke des Messfahrzeugs auf. Der Zeitmesser zeichnet die verstrichene Zeit auf. Beide Informationen werden zusammen mit der Momentangeschwindigkeit des Messfahrzeuges auf einem Videobild eingeblendet und abgespeichert. Die Weg- und die Zeitmessung kann separat voneinander gestartet und gestoppt werden. Nach Beendigung einer Messung wird daraus die resultierende Geschwindigkeit berechnet.
Das Messgerät misst die Eigengeschwindigkeit des Messfahrzeuges und blendet diese in das Videobild zusammen mit Informationen zur zurückgelegten Wegstrecke und der verstrichenen Zeit ein. Es gibt es verschiedene Aufnahmemodi, um die Geschwindigkeit eines zu messenden Fahrzeuges zu bestimmen. Beispielsweise kann die Geschwindigkeit des Messfahrzeuges an das zu messende Fahrzeug angeglichen werden. Verändert sich der Abstand von Messfahrzeug und zu messenden Fahrzeug zwischen Messbeginn und Messende nicht, so hatten beide Fahrzeuge dieselbe Geschwindigkeit und das Messergebnis lässt sich auf das zu messende Fahrzeug übertragen.
Eine weitere Möglichkeit ist es, die Weg- und Zeitmessung separat zu starten und zu beenden
(Vier-Punkt-Messung). Dabei wird die Zeitmessung gestartet, sobald das zu messende Fahrzeug einen Fixpunkt durchfährt. Die Wegmessung wird gestartet, wenn das Messfahrzeug den Fixpunkt durchfährt. Beim Erreichen eines zweiten Fixpunktes werden Weg- und Zeitmessung in umgekehrter Reinfolge beendet. Diese Vorgehensweise bietet den Vorteil, dass Abstandsveränderungen zwischen den beiden Fahrzeugen sich nicht auswirken.
Die Einblendungen der Weg- und Zeitmessungen können dazu genutzt werden eine gefahrene Geschwindigkeit im Nachgang zu ermittelt. Dieses Vorgehen wird als Video-Distanz-Auswertung (ViDistA) bezeichnet und bei amtlichen Messungen eingesetzt.
Die gemessene Geschwindigkeit des Messfahrzeuges muss zweifelsfrei auf das gemessene Fahrzeug übertragbar sein. Je nach dem verwendeten Verfahren zur Bestimmung der Geschwindigkeit, gibt es dazu verschiedene Vorgaben. Der Abstand vom Messfahrzeug und gemessenen Fahrzeug muss am Beginn und am Ende der Messung identisch sein. Bei der Vier-Punkt-Messung muss die Auslösung der Weg- und Zeitmessung exakt beim Durchfahren des Fixpunktes erfolgen. Bei der nachträglichen ViDistA Auswertung muss die ausgewertete Fahrzeugkontur erkennbar sein und die Referenzlänge bekannt sein. Das gemessene Fahrzeug darf sich zudem nicht zu weit weg vom gemessenen Fahrzeug befinden.
Messungen mit dem ProVida 2000 System lassen sich im Nachhinein anhand des Videomaterials und der Weg- und Zeiteinblendungen nachvollziehen. Mithilfe optischer Analysen lässt sich das Abstandsverhalten zwischen Messfahrzeug und gemessenen Fahrzeug nachvollziehen. Zudem kann der Geschwindigkeitsverlauf innerhalb der Messstrecke nachvollzogen werden. So können nur kurzfristige Geschwindigkeitsspitzen sichtbar gemacht werden. Anhand der aufgezeichneten Weg-und Zeitwerte kann sowohl die Geschwindigkeit des Messfahrzeuges als auch die Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeuges nachvollzogen werden.
Das Messgerät muss gültig geeicht sein.
Die Bereifung des Messfahrzeuges muss der bei der Eichung entsprechen.
Das Messprotokoll muss alle notwendigen Angaben erhalten (durchgeführte Kontrollen am Messfahrzeug, Beladung des Messfahrzeuges).
Das Messpersonal muss geschult sein.
Bei der technischen Durchführung einer Messung können eine Reihe von unterschiedlichen Fehlern auftreten. Die Messungen erfolgen manuell, das bedeutet ein Messbeamter muss die Messung auslösen oder die spätere Auswertung vornehmen, was Fehlerquellen bei der Durchführung beinhaltet.
Die Wegmessung des Messgerätes ist nur genau, wenn die Bereifung innerhalb der Parameter bei der Eichung liegt. Dazu gehören die Reifengröße, die Reifenart (Sommer- oder Winterreifen), die Profiltiefe sowie der Luftdruck. Im Verlauf einer Messung darf sich die Objektivbrennweite des Aufnahmeobjektives nicht verändern. Das Starten / Stoppen der Weg- und Zeitmessung muss in der richtigen Reihenfolge erfolgen. Bei einer nachträglichen Auswertung müssen die Konturen des gemessenen Fahrzeuges erkennbar sein, andernfalls kann die Entfernungsänderung nicht genau bestimmt werden.