Die Prüfung entstandener Schäden nach einem Verkehrsunfall ist von großer Bedeutung, wenn es darum geht, kommende Instandsetzungsmaßnahmen bei einer Versicherung finanziell geltend zu machen.
Unsere ausgebildeten KFZ-Sachverständigen erfassen alle entstandenen Schäden an Ihrem Fahrzeug. Auch vor Ort. Vereinbaren Sie einfach und schnell einen Termin mit uns.
Das detailliert erstellte Schadengutachten wird von uns bei der entsprechenden Versicherung eingereicht.
Wenn Sie es wünschen, empfehlen wir Ihnen gerne einen kooperierenden Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, der Sie bei der Schadenabwicklung unterstützen und eingreifen kann, wenn es zu etwaigen Problemen mit der Versicherungsgesellschaft kommt.
Wir stehen im gesamten Ablauf selbstverständlich jederzeit zu Ihrer Verfügung. Sei es, wenn sie technische Fragen haben, Unterlagen für die anstehende Reparatur Ihres Fahrzeuges benötigen oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall anstreben.
Dies sind nur einige unserer Dienstleistungen, die wir im Rahmen einer Gutachtenerstellung für Sie anbieten.
Bei einem Verkehrsunfall ist der Verursacher des Unfalls verpflichtet, für die entstandenen Schäden aufzukommen. Da eine KFZ-Haftpflichtversicherung zu einer Pflichtversicherung zählt, werden diese Kosten durch die entsprechende KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
Um die Versicherung über die Höhe des Schadens zu informieren und Ihre Ansprüche geltend zu machen, benötigt diese eine genaue Kostenaufstellung über den durch ihren Versicherungsnehmer verursachten Schaden.
Aus dem Gutachten kann die Gesellschaft dann die Aufwände und Kosten entnehmen, die Ihnen als Geschädigter entstehen bzw. entstanden sind. Dazu zählen die eigentlichen Reparaturkosten zur Instandsetzung Ihres Fahrzeuges sowie der daraus resultierende Nutzungsausfall Ihres Fahrzeuges.
Des Weiteren wird in unseren Gutachten neben den technischen Aspekten auch die kaufmännische Seite berücksichtigt. Die Wertminderung oder der Restwert Ihres Fahrzeuges werden detailliert beschrieben und begründet.
Sie erhalten mit unseren KFZ-Gutachten also einen vollständigen Report über den Ist-Zustandes Ihres Fahrzeuges.
KFZ-Gutachten ist nicht gleich KFZ-Gutachten. Wir bieten Ihnen folgende Gutachten für Ihre Fahrzeugbewertung und für die Ermittlung von Schäden an:
Mit einem KFZ-Schadengutachten ermitteln wir die durch den Unfall entstandenen Schäden an Ihrem Fahrzeug und die Kosten für die anstehenden Reparaturen zur Wiederinstandsetzung.
Diese Kosten müssen von der Versicherung des Schadensverursachers übernommen und ausgeglichen werden.
Wurde Ihr Fahrzeug durch die Schuld eines Dritten beschädigt, spricht man von einem Haftpflichtschaden. Für den Fall, dass Sie selbst für den Schaden an Ihrem Fahrzeug verantwortlich sind, handelt es sich um einen Kaskoschaden. Dies kann zum Beispiel ein „Parkrempler“ oder auch ein Touchieren der Türen mit einem Gegenstand beim Aussteigen sein.
Wenn ein Schaden an Ihrem Fahrzeug durch „höhere Gewalt“ auftritt, wird dies in Fachkreisen ein Teilkaskoschaden genannt. Diese „höhere Gewalt“ können zum Beispiel Hagelkörner sein, die Ihr Fahrzeug beschädigen, ein Wildunfall oder auch der bekannte „Marderbiss“.
Wenn Sie mit Ihrer KFZ-Versicherung eine entsprechende Zusatzvereinbarung getroffen haben und über eine Teilkasko- oder Kaskoversicherung verfügen, werden diese Schäden von Ihrer Gesellschaft übernommen.
Ob die kompletten Kosten von Ihrer Versicherungsgesellschaft übernommen werden, hängt allerdings von Ihren Vertragsbedingungen ab. Oftmals enthalten diese Policen eine sogenannten „Selbstbeteiligung“ des Versicherungsnehmers.
Schauen Sie bitte auf jeden Fall vorsichtshalber noch einmal in Ihrer abgeschlossenen Police nach oder kontaktieren Sie vor Beauftragung eines Kaskogutachtens Ihren Versicherungsmakler oder die Gesellschaft direkt.
Unsere KFZ-Kurzgutachten werden benötigt und erstellt, wenn es sich um einen Bagatellschaden an Ihrem Fahrzeug handelt.
Von Bagatellschäden spricht man bei einer Schadenshöhe bis zu EUR 750,00 und somit den Mindestsachwert nicht überschreitet oder eine polizeiliche Schadenaufnahme nicht notwendig ist. In der Regel handelt es sich hier um kleinere Blechschäden, die das Fahrzeug betreffen.
Unsere Fahrzeugbewertungen sind optimal zur Ermittlung des aktuellen Wertes Ihres Fahrzeuges, wenn Sie es veräußern möchten.
Wir ermitteln den Ist-Zustand Ihres Fahrzeuges und erleichtern Ihnen somit den geplanten Verkauf. Diskussionen mit potenziellen Käufern können Sie mit der Vorlage unserer Fahrzeugbewertung von Anfang an den Wind aus den Segeln nehmen.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen oder Unstimmigkeiten mit der gegnerischen Versicherungsgesellschaft, können Ihnen unsere Beweissicherungsgutachten von Hilfe sein.
Mit diesem Gutachten stellen wir die Spuren sicher, die an Ihrem Fahrzeug und auch an der Unfallstelle entstanden sind.
Ebenso können durch unsere Beweissicherungsgutachten fehlerhaft durchgeführte Reparaturen dokumentiert werden. Dies kann Sie unterstützen, wenn Sie Regressansprüche an die ausführende Werkstatt stellen wollen.
Zur Rekonstruktion von Schadenereignissen kommen unsere Kompatibilitätsananlysen zum Einsatz. Hiermit können wir zum Beispiel nachweisen, ob zum Beispiel die genannten Fahrzeuge auch wirklich am Unfall beteiligt waren oder ob es sich vielleicht um eine Art von Versicherungsbetrug handelt.
Wir ermitteln, ob die Unfallschäden zum beschriebenen Vorgang oder auch zu den beteiligten Fahrzeugen passen.
Wenn Fragen zu Schäden am KFZ offenbleiben, können entsprechende Laboruntersuchungen „Licht ins Dunkel“ bringen.
Mit diesen Untersuchungen sind wir in der Lage zum ungeklärte Fahrzeugbrände oder ähnliches zu klären.
Wir überprüfen Ihre Kostenvoranschläge, die Sie durch Dritte haben erstellen lassen und die bei Ihnen eine gewisse „Unsicherheit“ über die Richtigkeit aufkommen lassen.
Ein erstellter Kostenvoranschlag enthält Informationen zum Beispiel über Materialbedarf und Aufwand einer bevorstehenden Reparatur.
Wir überprüfen für Sie, ob der uns vorgelegte Kostenvoranschlag gerechtfertigt ist. Gerne erstellen wir Ihnen auch zum Vergleich einen Kostenvoranschlag durch unsere Sachverständigen.
Um eine durchgeführte Reparatur zu bestätigen, werden oftmals Reparaturbestätigung von unabhängigen Dritten benötigt.
Dies kann notwendig sein, wenn Sie eine Reparatur in Eigenregie durchgeführt haben und dies bei einer Versicherungsgesellschaft belegen müssen. Ebenso kann ein potenzieller Käufer auf eine solche Bestätigung bestehen, wenn dies Teil eines Kaufvertrages ist.
Sie können sich auch mit einer Überprüfung von durchgeführten Reparaturen gegenüber der ausführenden Werkstatt absichern, falls es im Nachgang zu technischen Problemen kommt, bei dem diese Reparatur maßgeblichen Anteil hat.
Es ist immer von Vorteil mit einem unabhängigen Sachverständigen zusammen zu arbeiten. Sicherlich stellen Ihnen auch die beteiligten Versicherungsgesellschaften zertifizierte KFZ-Sachverständige.
Bedenken Sie aber bitte immer, dass diese Sachverständigen natürlich bestrebt sind, die Kosten für ihre Gesellschaft so gering wie möglich zu halten.
Wir als unabhängiger KFZ-Sachverständiger werfen einen objektiven Blick auf den „Status Quo“.
Vertrauen Sie auf uns, als Ihren KFZ-Sachverständigen. Wir unterstützen und beraten Sie gerne.