Wenn es um die Analyse von behördlichen Messungen geht, sind Spezialisten gefragt. Wir gehören zu den wenigen fachmännischen Unternehmen, die alle deutschlandweit zum Einsatz kommenden Messverfahren beurteilen können. Wir sind in der Lage, Rotlichtmessungen und Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen zu untersuchen. Ganz gleich, ob sie von stationären oder mobilen Geräten durchgeführt wurden.
Amtlich durchgeführte Messungen werden von unseren Sachverständigen auf ihre Genauigkeit überprüft. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Entwicklungen werden die Messergebnisse von uns auf technische wie rechtliche Korrektheit hin untersucht.
Wir fordern die benötigten Dokumente sowie die vorliegenden Messdaten bei der entsprechenden behördlichen Stelle an und halten Sie während unseren Untersuchungen immer auf dem aktuellen Bearbeitungsstand.
Ob eine Messung korrekt durchgeführt wurde oder ob das Messverfahren möglicherweise Fehler aufweist, wird unser Gutachten aufzeigen. Bei fehlerhaften Messungen haben Sie mit unserem Gutachten also eine fundierte Grundlage, um Einspruch einzulegen.
Bei einem Blitzergutachten handelt es sich um eine Überprüfung auf Korrektheit einer erfolgten Verkehrsmessung. Einfach ausgedrückt: Ein Blitzergutachten prüft, ob Sie zu Recht „geblitzt“ wurden.
Damit eine offizielle Verkehrsmessung gültig und verwertbar ist, muss sie mit einem standardisierten Verfahren durchgeführt worden sein. Sie muss technisch wie formal also einwandfrei sein.
Ein Blitzergutachten prüft, ob diese Voraussetzungen erfüllt worden sind. Ebenfalls werden die ermittelten Messdaten genaustens untersucht.
Die von uns im Rahmen eines Gutachtens angeforderten Messdaten sowie das dabei entstandene Bildmaterial oder auch Videoaufzeichnungen ermöglichen es, die erfassten Werte unabhängig von der durchgeführten Messung nachzuvollziehen. Wir können somit Abweichungen, fehlerhafte Werte oder Auffälligkeiten herausarbeiten.
In Deutschland wird eine Vielzahl verschiedener Geräte zu Messungen herangezogen. Wir sind in der Lage, alle diese Geräte und Messmethoden auszuwerten. Hierzu gehören:
Faseroptische und Piezooptische Sensoren (TraffiPhot S, TrafffiStar S330, VDX M5)
Messverfahren mit Induktionsschleifen (Gatso GTC-GS 11)
laseroptische Sensoren (PoliScan, TraffiStar S350, XV3)
Einheitensensoren (ESO 3.0, ESO 8.0)
Videomessverfahren (Provida 2000, ViDistA, VKS)
Radarmessverfahren (Speedophot, Multanova, VDS M5 RAD, VDS M5 Radar2)
Handlesemessgeräte (Riegl, TraffiPatrol, LTI)
Rotlichtüberwachungsanlagen mit Induktionsschleifen (TraffiPhot III)
Rotlichtüberwachungsanlagen mit laseroptischen Sensoren (PoliScan FM1, PoliScan F1 HP)
Fehler können überall auftreten. Auch in der standardisierten Verkehrsmesstechnik. Fehlerhafte Bedienung der Messgeräte, unkorrekte Einrichtung der Messstellen oder auch Mängel der Messung selbst sind nicht selten.
Ein falscher Messwinkel des Gerätes, die Verwendung eines falschen Objektivs oder eine nicht korrekte Aufstellhöhe des Messgerätes können zu fehlerhaften und falschen Werten führen.
Auch die vorherrschenden Lichteinflüsse während der ausgeführten Messung können Auswirkungen auf die Genauigkeit der ermittelten Werte haben.
Für eine belastbare Messung müssen alle diese Punkte exakt eingehalten werden. Ansonsten können sie ungültig und dementsprechend anfechtbar sein.
Da wir alle erforderlichen Unterlagen von der entsprechenden Behörde anfordern, können wir Fehler in der Form der Aktenlegung sofort erkennen.
Zur Überprüfung von technischen Fehlern stützen wir uns auf den Einsatz der aktuellen Technik in unserem Hause. Wir sind in der Lage, die Aufstellung der Messgeräte, die Fotoposition und die ermittelten Werte nachzuvollziehen.
Dank des Einsatzes eines speziellen Programms sind wir zu dem in der Lage, die amtlich ermittelten Werte auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Um eine amtliche Messung, also das standardisierte Verfahren der Messung, anfechten zu können, muss eindeutig belegbar sein, dass sie fehlerbehaftet war.
Mit unseren Gutachten können wir feststellen, ob die Ermittlung der Messwerte technisch und formal einwandfrei gewesen ist. Durch unsere Prüfung können wir eventuelle Messfehler, Abweichungen oder sonstige Widersprüche aufdecken.
Wenn Sie also juristisch gegen die Messung vorgehen wollen, können Sie Ihre Einwände Dank unseres Gutachtens auch von technischer Seite aus belegen. Somit steigt die Chance, für eine erfolgreiche Verteidigung.
Sobald Sie die Ermittlungsakte vorliegen haben, übermitteln Sie diese zusammen mit etwaigen vorliegenden Messdaten.
Bei einer ersten Überprüfung derselben können wir sofort feststellen, welche Unterlagen wir zur weiteren Bearbeitung noch benötigen, und fordern diese bei der amtlichen Stelle an.
Sobald wir alle Unterlagen vorliegen haben, können wir mit der detaillierten Überprüfung Ihres Falles beginnen. Unsere Ergebnisse werden wir Ihnen dann in digitaler und ausgedruckter Form zur Verfügung stellen. Neben dem ausführlichen Gutachten übermitteln wir Ihnen auch eine Zusammenfassung unserer Ergebnisse, welche auch Vorschläge für Beweisanträge erhält. Dieses können Sie für Ihre Verteidigung im vorgerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren verwenden.
Die Kosten des Gutachtens werden von die Rechtsschutzversicherung gemäß den ARB getragen. Für die spätere Abrechnung benötigen wir im Vorweg eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung.