Kfz Kurzgutachten:
Sollten Sie einen Schaden haben, der eine Schadenhöhe von 750,00 € nicht überschreitet, so wird ein so genanntes Kurzgutachten erstellt. Schäden unterhalb dieser Summe werden als Bagatellschäden bezeichnet.
Darunter fallen beispielsweise Blechschäden bei dem der Schaden nur das Fahrzeug, nicht aber die Personen betrifft.
Fahrzeugbewertungen:
Im Falle eines geplanten An- oder Verkauf eines Fahrzeugs, ist es sinnvoll eine Fahrzeugbewertung vorzunehmen. Im Stile eines Kurzgutachtens erhalten Sie von uns eine Übersicht über den Zustand und den Wert Ihres Fahrzeugs.
Beweissicherungsgutachten:
Mit einem Beweissicherungsgutachten können Sie die Spuren eines Unfalls am Wagen und an der Unfallstelle sicherstellen. Dadurch haben Sie bei möglichen Prozessen oder Komplikationen mit den Versicherungen einen fundierten Beweis um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Sinnvoll ist solch ein Gutachten nicht nur bei einem Unfall, sondern auch bei Folgeschäden einer fehlerhaften Reparatur.
Kompatibilitätsanalysen:
Wenn ein Unfall rekonstruiert werden muss spricht man von einer Kompatibilitätsanalyse. Da Versicherungsbetrüge in Deutschland keine Seltenheit sind, wird durch diese Analysemöglichkeit der Unfallablauf genau nachkonstruiert, damit dann geprüft werden kann, ob der Unfallablauf und die Unfallschäden zusammenpassen.
Kfz Sondergutachten:
Sollten Sie nicht wissen, welche Ursache ein bestimmter Schaden an Ihrem Fahrzeug hat, haben Sie die Möglichkeit ein Kfz Sondergutachten anfertigen zu lassen. Hierbei werden Laboruntersuchungen durchgeführt, um z.B. eine Brandursache zu ergründen, die vorher nicht erklärbar war.
Überprüfung von Kostenvoranschlägen:
Aufgrund unserer Expertise in der Schadenshöhenermittlung ist es uns möglich Kostenvoranschläge von anderen Gutachtern zu überprüfen. Dies dient nicht dazu das Können unser Berufskollegen in Frage zu stellen, sondern der Überprüfung des Sachbestandes des Kostenvoranschlages. Aus einem Kostenvoranschlag lassen sich die einzelnen Vorgänge und die benötigten Materialien für die Reparatur ableiten. In einem persönlichen Gespräch mit uns erfahren Sie, welche dieser Vorgänge und
Materialien tatsächlich sinnvoll sind. Gerne können wir Ihnen als Vergleich einen eigenen Kostenvoranschlag erstellen.
Reparaturbestätigungen und Überprüfung von Reparaturdurchführungen:
Wir überprüfen für Sie die sachgemäße Durchführung einer Reparatur. Versicherungen fordern oftmals eine Bestätigung der Reparatur, wenn Sie den Schaden am Fahrzeug selber repariert haben. Erst nach Erhalt der Bestätigung zahlt die Versicherung mögliche Nutzungsausfallentschädigungen an den Geschädigten. Auch im Fall einer größeren Reparatur in einer Werkstatt ist es sinnvoll sich für eine Reparaturbestätigung zu entscheiden. Eine sogenannte Reparaturüberwachung ist jedoch keine Maßnahme um die Werkstätten zu überprüfen, sondern eine Methode um Schadensausweitungen während der Reparatur verhindern und ggf. nachweisen zu können. Eine solche Reparaturbestätigung ist ein wichtiges Dokument für Sie und ggf. Ihre Versicherung.